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Hannya-Kai Zen-Gemeinschaft

Die Satzung der Hannya-Kai
Zen-Gemeinschaft der Großen Weisheit e. V.

§ 1 Name, Sitz, steuerbegünstigte Zwecke

Der Verein trägt den Namen: "Hannya-Kai — Zen-Gemeinschaft der Grossen Weisheit".
Er hat seinen Sitz in München. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2 Zweck

Die Hannya-Kai ist eine religiöse Gemeinschaft und Zweck dieses Vereins ist die Pflege und Förderung des japanischen Zen-Buddhismus. Der Verein steht in der Tradition des Zen des sechsten Patriarchen Hui-neng (638-713, jap. Eno Daikan) und ist ein Zweig des Klosters Eigen-ji in Japan. Merkmal dieser Tradition ist, dass die Mitglieder dieses Vereins ihren Geist durch entsprechende Übungen zu jeder Zeit und in jedem Augenblick durch eigen Anstrengungen von Täuschungen reinigen, den Dharmakaya (Körper der transzendenten Wirklichkeit) erkennen und Buddha in ihrem eigenen Geist erfahren müssen.

Der Glaube, von dem Hui-neng spricht, ist Vertrauen in das eigene Selbst; ist Glaube an die Wahrheit Buddha's Abschiedsworte: "Bedenke Du bist das Licht!" Diesen Glauben zu entdecken und im Alltag zu manifestieren, ist das Ziel des Rinzai-Zen (Lehre des Lin-chi I-hsüan, jap. Rinzai Gigen, Ü 866) und der Zweck der religiösen Praxis.
Mittelpunkt ist dabei — gemäß der Rinzai-Zen-Tradition — die Zen-Meditation, als direkter Weg zu Satori (Erleuchtung) bzw. Kensho (Selbstwesensschau):
Zazen (Sitzen in Versunkenheit, Meditationsmethode der Zen-Schule) — als Übung des Atemzählens, Atembeobachtens oder Übung mit einem Koan (ein Paradoxon, das auf die letzte Wahrheit hindeutet) — soll den Geist aus der Knechtschaft jeglicher Gedankenformen und Vorstellungen befreien.

Im Rahmen der Zen-buddhistischen Religion sollen Zen-Meditation (Zazen) und die Zen-Künste Japans wie z. B. der Tee-Weg (Cha-Do), der Blumen-Weg (Ka-Do), der Weg des Pinsels (Kalligraphie) bewahrt, gelehrt und gefördert werden.

Der Vereinszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch:

  • Schaffung und Unterhaltung von Räumlichkeiten, die geeignet sind, religiöse Praxis und Studien gemäß der buddhistischen Überlieferung durchzuführen.
  • Bewahrung des Rinzai-Zen-Buddhismus in der Tradition von Genko Yaku Jitsu, dem Gründer des Eigen-ji (1361). Dies bedeutet, dass die Übertragung des Dharma von Herz zu Herz, als eine besondere Überlieferung ausserhalb der Schriften, unabhängig von Wort und Buchstaben erfolgt. Das Wesen dieses Zen-Weges zeigt unmittelbar auf das Herz des Menschen und lässt ihn die eigene Natur schauen und die Buddhaschaft erlangen. Das Zen des Yaku Jitsu wurzelt in der Tradition des Sechsten Patriarchen Hui-neng und bedeutet Abwendung von materiellen Gütern, bescheidene Lebensführung, Mitgefühl für alle empfindenden Wesen und Übung der sechs Paramitas (Geben; Einhaltung der 10 Lebensregeln, Sittlichkeit; Anstrengung, Energie; Geduld; Achtsamkeit, Meditation; Weisheit).
  • Durchführung von Veranstaltungen für Mitglieder und alle interessierten Personen:
    • - regelmäßige religiöse Praxis
    • - Zeremonien zu den religiösen Festtagen
    • - Zazen-Kai (Meditations-Tagesübungen), um gemeinsam intensiver Zazen zu üben, Darlegung des Buddha-Dharma zu hören und Sutren (Gebete) zu rezitieren
    • - Sesshin (Meditations-Woche), also sich Sammeln, um zum eigenen Herzen zu gehen. Man zieht sich 6-7 Tage von allen Verpßichtungen des Alltags zurück und widmet sich im Schweigen in Gemeinschaft mit anderen Teilnehmern ausschließlich der Zen-Übung (Zazen, Dharma-Vorträge, Gespräch mit der Lehrerin bzw. dem Lehrer, Rezitation, meditative Arbeit
    • - Vorträge
    • - Seminare, Teezeremonien
    • - Pilgerfahrten
  • Förderung des interreligiösen Dialogs.
  • Förderung der buddhistischen Wissenschaften durch Übersetzung entsprechender chinesischer und japanischer Texte und Förderung des Austausches mit westlichen Wissenschaften durch Veranstaltung von Symposien oder Seminaren.
  • Einladung von qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern aller buddhistischer Traditionen, insbesondere aller Zen-Traditionen.
  • Einrichtung und Unterhalt einer religiösen Bücherei
  • Unterstützung buddhistischer Gemeinden, buddhistischer Klöster und Zentren im In- und Ausland, soweit sie als Körperschaften organisiert sind oder die Mittelempfänger als sog. Hilfspersonen angesehen werden können. Soweit es sich um Hilfspersonen handelt muss der Empfänger der Mittel dem Verein Rechenschaft darüber ablegen, dass die Mittel im Sinne dieser Satzung ausschließlich für religiöse Zwecke verwendet wurden.
  • Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die in innere oder äußere Not geraten sind. Dies erfolgt durch Beratungsgespräche und Sachspenden (z. B. Nahrungsmittel, Kleidung, Medikamente u.ä.).

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 4 Vermögen

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Verein "Deutsche Buddhistische Union e. V., München, Buddhistische Religionsgemeinschaft". Dieser hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden, die den Zwecken des hiesigen Vereins möglichst ähnlich sind.

§ 5 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 6 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins und die von ihm erlassene Zendo-Ordnung anerkennt. Diese ist nicht Bestandteil der Satzung.
  2. Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über die die Mitgliedsgemeinschaft entscheidet.
  3. Die Mitglieder des Vereins verpßichten sich, regelmäßig monatliche Mitgliedsbeiträge zu zahlen, deren Höhe von der Mitgliederversammlung bestimmt wird. Die Beitragszahlungen können in sozialen Härtefällen herabgesetzt werden.
  4. Neu hinzukommende Zen-Freunde werden vom Zazen-Übungsleiter über die Zendo-Ordnung und den Ablauf der Übung informiert. Sie bekommen Gelegenheit, zwei Monate am Zazen teilzunehmen, nach deren Ablauf sie sich entscheiden müssen, ob sie - ordentliches Mitglied des Vereins oder - förderndes Mitglied ohne Vereinszugehörigkeit werden wollen.
  5. Fördermitglieder verpflichten sich nur durch freiwillige Spenden den Verein zu unterstützen. In der Mitgliederversammlung haben sie kein Stimmrecht und sind nicht wählbar.

§ 7 Verlust der Mitgliedschaft

  1. Ein Mitglied kann seinen Austritt durch eine schriftliche Erklärung im laufenden Monat jeweils zum Ende des übernächsten Monats gegenüber dem Vorstand erwirken.
  2. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod (bzw. Liquidation), sie ist nicht vererbbar.
  3. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Verhalten gegen die Satzung des Vereins verstößt oder wenn es den Mitgliedsbeitrag trotz zweimaliger Mahnung über drei Monate schuldig bleibt.

§ 8 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

§ 9 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung tritt regelmäßig mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern.
  2. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand; die Ladungsfrist beträgt zwei Wochen. Auf der schriftlichen Ladung ist die Tagesordnung anzukündigen.
  3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
  4. Die Leitung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand; es wird ein Protokoll geführt, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer unterzeichnet wird und von den Mitgliedern eingesehen werden kann.
  5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Für Satzungsänderungen und für den Ausschluss von Mitgliedern ist eine drei Viertel Mehrheit von Stimmen erforderlich. Die Außösung des Vereins kann nur von drei Vierteln aller Mitglieder beschlossen werden.

§ 10 Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:
    1. dem/der 1. Vorsitzenden
    2. dem/der 2. Vorsitzenden
    3. dem/der Schatzmeister/in
  2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von den Vorstandsmitgliedern einzeln vertreten.
  3. Der Vorstand wird in der Mitgliederversammlung von den ordentlichen Mitgliedern mit einfacher Mehrheit für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.

§ 11 Satzungsänderungen

  1. Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Ein Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen.
  2. Satzungsanpassung, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.

§ 12 Vereinsauflösung

  1. Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei drei Viertel der abgegebenen Stimmen für die Auflösung stimmen müssen.
  2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein "Deutsche Buddhistische Union e. V. – Buddhistische Religionsgemeinschaft", Amalienstraße 71, 80799 München", der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder religiöse Zwecke zu verwenden hat. (siehe § 4)

Erstellung der Anpassung am 13. Januar 2000

Daikan J. Westerbarkey, 1. Vorsitzender
Kangetsu Norbert Grabscheid, 2. Vorsitzender